Brennholz in jeglicher Form wird nur an Motorsägenschein-Inhaber abgegeben. Dieser ist in Kopie im Bürgerbüro der Stadt Adelsheim bzw. den Außenstellen Sennfeld und Leibenstadt mit der schriftlichen Holzbestellung abzugeben (sofern nicht schon geschehen) Die Motorsägen - Nutzung ohne Sägeschein ist im Gemeindewald Adelsheim untersagt.
Brennholzbestellungen sind bis 31. Januar 2025 schriftlich mit Bestellformular über die Stadtverwaltung Adelsheim anzumelden. Bestellformulare sind im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Adelsheim, sowie den Außenstellen Sennfeld und Leibenstadt erhältlich und können auch hier heruntergeladen werden.
Die Bestellung kann im Bürgerbüro abgegeben, unter der Fax-Nr. 06291/6200-37 gefaxt oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gesendet werden.
Mit der Unterschrift verpflichtet sich der Kunde, sowohl alle geforderten Unfallverhütungsvorschriften, als auch die Aufarbeitungs- und Zahlungsbedingungen einzuhalten.
Diese Unfallverhütungsvorschriften werden mit der Rechnung versendet und einmalig im Bauländer Boten zu Saisonbeginn veröffentlicht.
Bedingungen der Stadt Adelsheim zur Brennholzaufarbeitung
Es gelten folgende Preise