Brennholz in jeglicher Form wird nur an Motorsägenschein-Inhaber abgegeben. Dieser ist in Kopie im Bürgerbüro der Stadt Adelsheim bzw. den Außenstellen Sennfeld und Leibenstadt mit der schriftlichen Holzbestellung abzugeben (sofern nicht schon geschehen) Die Motorsägen - Nutzung ohne Sägeschein ist im Gemeindewald Adelsheim untersagt.
Brennholzbestellungen sind bis 31. Januar 2025 schriftlich mit Bestellformular über die Stadtverwaltung Adelsheim anzumelden. Bestellformulare sind im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Adelsheim, sowie den Außenstellen Sennfeld und Leibenstadt erhältlich und können auch hier heruntergeladen werden.
Die Bestellung kann im Bürgerbüro abgegeben, unter der Fax-Nr. 06291/6200-37 gefaxt oder per E-Mail an
Mit der Unterschrift verpflichtet sich der Kunde, sowohl alle geforderten Unfallverhütungsvorschriften, als auch die Aufarbeitungs- und Zahlungsbedingungen einzuhalten.
Diese Unfallverhütungsvorschriften werden mit der Rechnung versendet und einmalig im Bauländer Boten zu Saisonbeginn veröffentlicht.
Bedingungen der Stadt Adelsheim zur Brennholzaufarbeitung
Es gelten folgende Preise
Allgemeines
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- Bei der Aufarbeitung von Brennholz dürfen Schlepper und sonstige Fahrzeuge nur auf den gekennzeichneten Rückegassen und Wegen fahren.
- Flächige Befahrung und Holzabdeckungen sind untersagt.
- bei Schleppernutzung muss verpflichtend ein Öl- Unfallflies mitgeführt werden.
- Ölunfälle müssen der Revierleitung gemeldet werden.
- Nadelholz muss mit aufgearbeitet werden.
- Sägeführer müssen Schnittschutzausrüstung tragen und Biokettenöl verwenden.
- Alle geltenden Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten. Alleinarbeit ist verboten !!
- Forstwege und Rückegassen müssen sauber und freigehalten werden.
- Aufarbeitungsende ist spätestens der 31.Mai Danach verfällt das Recht zur Aufarbeitung ohne Anspruch auf Ersatz.
- Es gilt das der Rechnung beigefügte Merkblatt zur pfleglichen und sicheren Holzaufbereitung.
Sperrmaßnahmen im Wald
Hiebsbedingte Sperrmaßnahmen an Wald- und Wanderwegen müssen aus sicherheits- und unfallverhütungstechnischen Gründen von den Waldbesuchern schon im eigenen Interesse unbedingt eingehalten werden.