Erklärung zur Barrierefreiheit
Eine barrierefreie Webseite ist nicht nur für Blinde bzw. Menschen mit Handicap, sondern ein Service für viele Menschen. Ob für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Voraussetzungen, unterschiedlicher Hard- und Software oder unterschiedlichen Browsereinstellungen - Jeder soll problemlos auf die Seiten der Stadt Adelsheim zugreifen können.
Die Stadt Adelsheim ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.adelsheim.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:
- Barrierefreie PDF-Dateien
Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden. - Bildergalerien
Bei den Bildergalerien auf der Webseite werden nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.
b) Unverhältnismäßige Belastung
- Gebärdensprache
Leider bietet unsere Webseite derzeit noch keine Informationen in Gebärdensprache an. Wir arbeiten jedoch intensiv daran, diesen Service in naher Zukunft bereitzustellen, um sicherzustellen, dass unsere Inhalte für alle Nutzer*innen, einschließlich gehörloser und schwerhöriger Personen, vollständig zugänglich sind. - Die verwendete Programmiersprache HTML wird teilweise nicht korrekt eingesetzt.
Die Darstellung eines fehlerfreien Programmcodes der Websiete (sogenannter Quellcode) ist mit einem umfangreichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Daher wurden die Quellcodes nicht von allen Fehlern befreit. - Der Veranstaltungskalender ist keine HTML-Tabelle sondern wurde mit Containern (div-Elementen) konstruiert.
Blinde Nutzer können HTML-Tabellen deutlich einfacher wahrnehmen. Der zu betreibende Zeit- und Kostenaufwand, den generierten Inhalt der Veranstaltungs-Komponente in HTML-Tabellen auszugeben, steht allerdings in keinem Verhältnis.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
- Barrierefreie PDF-Dateien
Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
3. Bedienung der Navigation (in mobiler Ansicht)
Das Aufklappen der Menüpunkt in der mobilen Navigation erfolgt über die Leertaste. Mit der RETURN-Taste wird der Seitenwechsel zum fokussierten Menü-Link ausgelöst.
4. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.09.2024 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 16.10.2024 überprüft.
5. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.adelsheim.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Stadt Adelsheim
Marktstraße 7
74740 Adelsheim
E-Mail: info@adelsheim.de
Telefonisch können Sie uns unter der Nummer: 06291 6200-0 erreichen.
Gerne können Sie zur Meldung jeglicher Fehler auch einfach dieses Formular verwenden. Bitte beachten Sie, dass die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder Pflichtfelder sind und ausgefüllt werden müssen.
6. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Überwachungsstelle medialer Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Überwachungsstelle medialer Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711-279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Weitere Informationen über das Schlichtungsverfahren finden Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.