Das Finanzamt Mosbach informiert – Stadt Adelsheim

Das Finanzamt Mosbach informiert

Bitte beachten Sie hinsichtlich des nun beginnenden Versands der Grundsteuerbescheide 2025 durch die Städte und Gemeinden folgende Informationen:

Haben Sie Fragen zur Zahlung der Grundsteuer? Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre zuständige Stadt oder Gemeinde.

Aktuelle Informationen zur Grundsteuer finden Sie auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de.

Haben Sie bereits Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid / Grundsteuermessbescheid eingelegt, ist kein zusätzlicher Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid erforderlich.

Hinweis: Soweit der Einspruch beim Finanzamt erfolgreich ist, ist die Stadt oder Gemeinde verpflichtet, den daraus resultierenden Grundsteuerbescheid von Amts wegen entsprechend zu ändern.

Die Bearbeitung bereits eingelegter Einsprüche bei den Finanzämtern dauert noch an. Bitte verzichten Sie daher zum jetzigen Zeitpunkt möglichst auf Rückfragen zum Erledigungsstand.

 

Der maßgebliche Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert für den Grund und Boden innerhalb der Bodenrichtwertzone. Folglich spiegelt der Bodenrichtwert keinen individuellen Grundstückswert eines einzelnen Grundstücks wider. Der Bodenrichtwert und die Bodenrichtwertzonen werden von den unabhängigen Gutachterausschüssen ermittelt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den örtlich zuständigen Gutachterausschuss.

Hinweis: Die maßgeblichen Bodenrichtwerte finden Sie über www.grundsteuer-bw.de unter der Kachel „Bodenrichtwerte Grundvermögen“ oder direkt über https://www.gutachterausschuesse-bw.de. Dort muss die Rubrik „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ ausgewählt sein.

Sind Sie mit dem Bodenrichtwert nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit zur Einreichung eines qualifizierten Gutachtens. Näheres finden Sie auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de unter der Kachel „Einreichen eines Gutachtens“.

Hinweise: Bitte beachten Sie, dass ein Gutachten nicht durch eine mündliche Auskunft des Gutachterausschusses oder ein einfaches Schreiben ersetzt werden kann.

Wenn Sie das qualifizierte Gutachten bis zum 30. Juni 2025 beauftragen, wird es vom Finanzamt rückwirkend zum 1. Januar 2025 berücksichtigt – unabhängig davon wann Sie den Antrag beim Finanzamt gestellt oder das Gutachten eingereicht haben.

Stadtverwaltung Adelsheim

Marktstraße 7
74740 Adelsheim
Baden-Württemberg

Tel.: 06291 6200-0
Fax: 06291 6200-35

E-Mail

Bankverbindungen
Sparkasse Neckartal-Odenwald
DE22 6745 0048 0004 1008 63
SOLADES1MOS

Volksbank Franken
DE42 6746 1424 0021 0702 03
GENODE61BUC

Sprechzeiten

Rathaus
Montag - Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr

Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr
13.30 - 17.30 Uhr

Bürgerbüro
Montag - Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr

Donnerstag
13.30 bis 18.00 Uhr
oder nach telefonischer Terminvereinbarung

Button "Zentrale Kita-Vormerkung"

Button "Stadtbücherei Adelsheim"

Button "Partenaires en Europe"