Aus aktuellem Anlass weist das Bürgermeisteramt zum Thema Ruhestörung auf Bestimmungen der Polizeiverordnung der Stadt Adelsheim hin. Der Paragraf 5 „Haus- und Gartenarbeiten“ lautet:
„(1) Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, dürfen in der Zeit von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr und von 21.00 Uhr bis 7.00 Uhr nicht ausgeführt werden. Zu den Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten mit Verbrennungsmotoren, von Rasenmähern, Laubsaugern und Häckslern, das Hämmern, Bohren, Sägen und Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen u. ä.
(2) Die Vorschriften nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, insbesondere die Rasenmäherlärm-Verordnung, bleiben unberührt.“