Rückschnitt der Hecken, Sträucher und Bäume entlang von Gehwegen und Straßen – Stadt Adelsheim
Gang durch akkurat geschnittene Hecken der Sonne entgegen
Hecken

Rückschnitt der Hecken, Sträucher und Bäume entlang von Gehwegen und Straßen

Regelmäßig wird festgestellt, dass Hecken und Sträucher aus Grundstücken in den Gehweg- und Straßenraum hineinragen, sodass diese oft nur noch mit Einschränkungen von Verkehrsteilnehmern benutzt werden können. Oftmals verdecken sie auch die Sicht an Kreuzungen und Einmündungen von Straßen sowie die Sicht auf Wegweiser und Verkehrszeichen oder beeinträchtigen die Straßenbeleuchtung.

Die Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten werden deshalb gebeten, die entlang der Gehwege und Straßen sowie im Bereich von Sichtdreiecken stehenden Hecken, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden bzw. vorhandene Straßenbeleuchtungen und Verkehrszeichen auszuschneiden. Dies ist auch innerhalb der sogenannten „Vegetationszeit“, die vom 1. März bis 30. September dauert, erlaubt, wenn es der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dient.

Es müssen mindestens folgende Lichträume frei bleiben:

  • bei Straßen 4,50 m über der gesamten Fahrbahn,
  • über Fußwegen 2,50 m und seitlich 0,25 m,
  • 4 m über den je 0,50 m breiten Geländestreifen, die sich an die beiderseitigen Ränder der Fahrbahn anschließen, wenn kein Gehweg vorhanden ist.

 rueckschnitt

Stadtverwaltung Adelsheim

Marktstraße 7
74740 Adelsheim
Baden-Württemberg

Tel.: 06291 6200-0
Fax: 06291 6200-35

E-Mail

Sprechzeiten

Rathaus
Montag - Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr

Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr
13.30 - 17.30 Uhr

Bürgerbüro
Montag - Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr

Donnerstag
13.30 bis 18.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Button "Zentrale Kita-Vormerkung"

Button "Stadtbücherei Adelsheim"

Button "Partenaires en Europe"