Sie haben einen Grundsteuerbescheid für 2025 erhalten
und dieser beinhaltet noch ein Haus, dass Sie 2024 verkauft haben.
In diesen Fällen müssen Sie dem Grundsteuerbescheid nicht widersprechen, da das Finanzamt in absehbarer Zeit den Verkauf bescheinigt.
Im Zuge der Grundsteuerreform 2025 ist das Finanzamt vermutlich noch nicht dazugekommen die Häuser entsprechend auf die neuen Eigentümer umzuschreiben.
D.h. solange Sie vom Finanzamt keinen Änderungsbescheid bekommen haben, liegt dieser der Stadt auch noch nicht vor.
So lange Ihnen der Änderungsbescheid des Finanzamtesund ein neuer Grundsteuerbescheid der Stadt nicht vorliegt, sind Sie für die Stadt weiterhin Steuerschuldner.
Um hier nicht mit zusätzlichen Gebühren gemahnt zu werden überweisen Sie rechtzeitig Ihre Raten oder erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat.
(Diese Information finden Sie auch nochmal ausführlich auf Ihrem Bescheid)
Sobald das Haus rückwirkend zum 01.01.2025 umgeschrieben wird bekommen Sie die gezahlten Raten erstattet.