Abbrennen von Silvesterfeuerwerk – Stadt Adelsheim

Abbrennen von Silvesterfeuerwerk

Wir alle erfreuen uns in der Silvesternacht an den bunten Feuerwerkskörpern, die den Himmel hell erleuchten, um mit uns das neue Jahr zu begrüßen.

Doch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern führt teilweise zu erheblicher Verschmutzung der öffentlichen Straßen und Gehwege. Dabei wird immer wieder beobachtet, dass viele Verursacher den Abfall liegen lassen und nicht ordnungsgemäß entsorgen.

Um die gemeinsame Umwelt sauber zu halten, bitten wir die Verursacher, auch im Interesse des Gemeinwohls, die Straße bzw. den Gehweg am Neujahrstag wieder ordnungsgemäß zu reinigen. 

Das Abbrennen von Feuerwerks- und Knallkörpern ist nur am 31. Dezember und am 1. Januar eines jeden Jahres gestattet. Das bisher aus Gründen des Lärmschutzes geltende Verbot, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen (Adelsheim: in der Unteren Austraße, Sennfeld: in der Garten- und Raintalstraße) pyrotechnische Gegenstände abzubrennen, wurde erweitert. 

Seit dem 1. Oktober 2009 ist es nunmehr auch aus Gründen des Brandschutzes verboten, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern abzubrennen. Zahlreiche Fachwerkhäuser befinden sich auch in der Adelsheimer Innenstadt, zum Beispiel in der Marktstraße, Schlossgasse und Unteren Austraße. Bitte halten Sie unbedingt ausreichenden Abstand beim Abbrennen von Feuerwerk ein.

In dem unten stehenden Lageplan der Adelsheimer Altstadt ist der wesentliche Geltungsbereich des gesetzlichen Feuerwerksverbots markiert. 

Personen unter 18 Jahren ist der Umgang (Aufbewahren und Abbrennen) mit Feuerwerks- und Knallkörpern verboten. 

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