Zur Beisetzung von Urnen bietet die Stadt Adelsheim auf den Friedhöfen in Adelsheim, Leibenstadt und Sennfeld neben den Urnenerdgräbern auch Urnengemeinschaftsanlagen an. In Adelsheim sind dies die Urnenwand und die Urnenrasengräber, in Leibenstadt die Gemeinschaftsanlage unterhalb der Leichenhalle und in Sennfeld ebenfalls Urnenrasengräber. An den Urnengemeinschaftsanlagen dürfen nach der Friedhofssatzung der Stadt Adelsheim vom 23. Oktober 2017 Grabschmuck wie Blumen, Kränze, Kerzen, Grablichter u.Ä. nicht angebracht oder abgelegt werden. Die Grabnutzungsberechtigten werden bei der Überlassung eines Urnengrabplatzes in den Gemeinschaftsanlagen auf diese Bestimmung hingewiesen. Wir bitten die Grabnutzungsberechtigten um Beachtung und behalten uns vor an den Urnengemeinschaftsanlagen abgelegten Grabschmuck zu entfernen.